Sklerodermie- Erkrankungen und rechtliche Konsequenzen
von Rechtsanwalt Thomas Eschle, Stuttgart
von Rechtsanwalt Thomas Eschle, Stuttgart
Bei der Sklerodermie handelt sich um eine ganze Gruppe verschiedener seltener Erkrankungen, die mit einer Bindegewebsverhärtung der Haut allein oder der Haut und innerer Organe (besonders Verdauungstrakt, Lungen, Herz und Nieren) einhergehen. Die Sklerodermie gehört zu den sogenannten autoimmunen Bindegewebskrankheiten. Sklerodermie ist nicht heilbar, der Krankheitsverlauf kann aber mit Medikamenten und spezialisierter Rehabilitation verlangsamt oder aufgehalten werden.
Es gibt bei der Sklerodermie zwei
grundlegende Verlaufsformen mit jeweils verschiedenen Varianten:
Die zirkumskripte
Sklerodemie (CS) beschränkt sich in umschriebener abgegrenzter Form auf
das Bindegewebe der Haut. Sie ist für den Patienten eine störende, vielleicht
sogar einschränkende Erkrankung, sie ist aber nicht lebensbedrohlich.
Die progressive
systemische Sklerodermie (PSS) bezieht auch das Gefäßsystem und die inneren
Organe in unterschiedlichem Maße mit ein. Je nach Organbefall und Verlauf,
können gravierende Funktionsstörungen, körperliche Beeinträchtigungen und eine
stark reduzierte Lebensqualität entstehen.
Im
Schwerbehindertenrecht werden Hautveränderungen bei Autoimmunkrankheiten des Bindegewebes
(z. B. Lupus erythematodes, Dermatomyositis, progressive systemische
Sklerodermie) wie folgt bewertet. Hierbei werden die Prädilektions-stellen
medizinisch betrachtet. Als Prädilektionsstelle wird in der Medizin die von
einem bestimmten Krankheitsprozess bevorzugte Körperregion bezeichnet. Der Grad der
Behinderung wird mit Zehnergraden (0-100 ) angegeben. Ab einem Grad der Behinderung von 50 vom Hundert ist die Schwerbehinderung erreicht, wobei bei
der Bildung des Gesamt GdB alle
chronischen Erkrankungen und Behinderungen
berücksichtigt werden.
Die Bildung
des Einzelgrades der Behinderung /GdB) bei Sklerodermie:
Auf wenige Prädilektionsstellen
begrenzt bei geringer Ausdehnung
mit dem folgenden Grad der Behinderung eingestuft:
GdB : 0– 10
GdB : 0– 10
Wenn die
Hautveränderungen auf die Prädilektionsstellen begrenzt
bei
stärkerer Ausdehnung, je nach kosmetischer und funktioneller
Auswirkung
der „progressiven Skleodermie“
GbB : 20–40
GbB : 20–40
Über die
Prädilektionsstellen hinausgehend, kann auch Herz,
Niere, Lunge
und der Verdauungstrakt mit Funktionsstörungen
teilweise stärker
bis sehr stark betroffen sein
GdB : 50–70
GdB : 50–70
Die sonstigen rechtlichen Probleme,
welche daraus häufig resultieren, insbesondere wenn andere chronische
Krankheiten und Behinderungen zusätzlich hinzukommen sind neben der Erlangung
des Schwerbehindertenausweises:
- Erlangung einer Erwerbsminderungsrente
- Private BU- Versicherungen
- Schwierigkeiten am Arbeitsplatz, Vertretung gegenüber dem Integrationsamt
- Durchsetzung des Krankengeldes bei der Krankenkasse
- weitere Leistungen der Krankenkasse oder von Rehabilitationsträgern
Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich
Ihnen dabei, Ihre Rechte auch durchzusetzen. Als allgemeiner Erfahrungssatz
gilt, je früher der Rechtsanwalt eingeschaltet wird, desto besser kann geholfen
werden. Ich schaue mir z.B. auch Ihre Facharztatteste an und sage Ihnen, welche
Ergänzungen sinnvoll sind. Sie erhalten bei mir zeitnah einen ersten
persönlichen Beratungstermin in meiner Kanzlei. Telefonberatung auch bundesweit.
Rechtsanwalt Thomas Eschle
Rennstr. 2
70499 Stuttgart
Tel : 0711-2482446
E- Mail : KanzleiEschle@t-online.de
http://www.rechtsanwalt-eschle.de (ausführliche Homepage)
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